Schlösser im Dienste staatlicher Repräsentation am Beispiel der Schlösser Augustusburg (BRD) und Schönhausen (DDR)
Die Nutzung monarchischer Repräsentationsformen bzw. Repräsentationsbauten bei heutigen Staatsempfängen scheint weder zeitgemäß noch den heutigen politischen Gegebenheiten angemessen zu sein. Demokratien wie auch sozialistisch-kommunistische Regime zielten ja in ihrer historischen Entwicklung geradezu darauf ab, die althergebrachte fürstliche Machtvollkommenheit in all ihren Ausformungen zu überwinden. Dennoch nutzen eine Vielzahl von Ländern, unabhängig von ihren politischen Ausrichtungen, das monarchische Ambiente für ihre eigne Selbstdarstellung. Die Bundesrepublik wie auch die DDR sind gerade wegen ihrer ideologischen Gegensätzlichkeit hierfür beispielhaft.