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Der Fall Minamata : Bürgerrechte und Obrigkeit in Japan nach 1945

„Jeder Bürger wird als Einzelperson respektiert. Die Rechte des Volkes auf Leben, Freiheit und das Streben nach Wohlstand müssen (…) in der Gesetzgebung und anderen Maßnahmen des Staates größte Beachtung finden.” So heißt es in Artikel 13 der japanischen Verfassung von 1947. Die politische Wirklichkeit sieht auch fünfzig Jahre nach dem Inkrafttreten der Verfassung anders aus. Ein eklatantes Beispiel dafür bilden die Auseinandersetzungen um die Quecksilberverseuchung in Minamata, die unter dem Stichwort „Minamata-Krankheit” sogar Eingang in deutsche Konversationslexika gefunden hat. In dieser Untersuchung werden die politischen Entscheidungsprozesse zu der Verseuchung von den frühen 1950er Jahren bis zu den Reaktionen auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes zu Minamata im Oktober 2004 nachvollzogen. Dabei offenbart sich eine weitreichende Immunisierung der Regierungsstellen vor allem auf nationaler Ebene gegenüber dem Ideal der Nachkriegsverfassung. Die Fallstudie wird eingebettet in eine systematische Analyse der japanischen Nachkriegsdemokratie in bezug auf das Ideal eines Staates im Dienste der Bürgerrechte. Mithilfe eines Modells, das Elemente einer Theorie des rationalen Handelns und der klassischen Regierungslehre verknüpft, kann gezeigt werden, warum ein obrigkeitliches Leitbild in der japanischen Politik nach wie vor großen Einfluß ausübt.

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